Abfallbeauftragter:
gemäß §11 AWG
- Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden
abfallrechtlichen Bestimmungen
- Information und Beratung des Betriebsinhabers in
abfallwirtschaftlichen Fragen
- Sinnvolle Organisation der Umsetzung abfallrechtlicher
Bestimmungen
- Kostenaufstellung für Abfallbehandlung und Erlöse aus Altstoffen im
Rahmen der Erstellung oder Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes
Gerne erörtern wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen die Eckpunkte Ihrer zukünftigen Unternehmensziele. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
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Otto-Probst-Straße 3/15/4
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